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Reisehinweise Burkina Faso
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Letzte Aktualisierung: 27.05.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Seit Ende Februar 2011 hat die Häufigkeit der Demonstrationen im ganzen Land zugenommen. Wegen sozialer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten kommt es immer wieder zu Spannungen. Gewaltsame Zusammenstösse zwischen den Demonstranten und der Polizei haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Im Frühjahr 2011 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Plünderungen in mehreren Städten, unter anderen auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Auch Einheiten der Armee waren daran beteiligt. Trotz einer gewissen Beruhigung bleibt die Lage gespannt, und es kommt zu weiteren Protestaktionen. Eine erneute Verschlechterung der Lage kann nicht ausgeschlossen werden.
In den nördlichen Provinzen sowie in den Grenzgebieten zu Mali und Niger besteht die Gefahr von Entführungen. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Norden und Grenzgebiete zu Mali und Niger: In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Auch in den nördlichen Provinzen Oudalan, Seno, Soum und Yatenga sowie in den Grenzgebieten zu Mali und Niger besteht ein Entführungsrisiko durch solche Banden. Von Reisen in diese Provinzen wird abgeraten. Meiden Sie die Grenzgebiete zu Mali und Niger.
Grenzregion zu Côte d’Ivoire: Seit Ende November 2010 kommt es in Côte d’Ivoire zu neuen, schweren inneren Unruhen. Eine Auswirkung auf die Sicherheit entlang der Grenze kann nicht ausgeschlossen werden. Bei Reisen in die Grenzregion zu Côte d’Ivoire ist Vorsicht geboten.
Die weit verbreitete Armut hat zu einer Zunahme der Klein- und Gewaltkriminalität geführt. Es kommt vermehrt zu Überfällen auf Fahrzeuge durch Strassenräuber. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Deponieren Sie wichtige Dokumente (Pass, Flugschein, Reiseschecks etc.) an einem sicheren Ort; tragen Sie jedoch eine Kopie Ihres Passes auf sich.
- Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge.
- Reisen Sie nicht alleine und nur in Begleitung einer Vertrauensperson oder eines ortskundigen Führers.
- Die Strassen von Ouagadougou via Fada Ngouma und Kantchari nach Niger und via Pama nach Benin werden regelmässig von Strassenräubern heimgesucht. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.
- Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber und wenn möglich auf den asphaltierten Nationalstrassen.
- Geschäftsleuten wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.
Das Bundesamt für Polizei warnt vor unseriösen Geschäftsangeboten, die unter Vorgabe von Finanz- und Edelmetalltransaktionen aus Westafrika hohe Gewinne versprechen. Nähere Informationen über solche Machenschaften finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Polizei.
Bundesamt für Polizei
Mit Ausnahme der Hauptachsen ist der Zustand der Strassen schlecht. In der Regenzeit (Juni bis September) sind sie teilweise unpassierbar. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer und streunendes Vieh stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar. Auch aus diesen Gründen wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Generell dürfen auch touristische Motive nur mit einer Bewilligung des Ministère de la Communication fotografiert werden. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Zuchthausstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär.
Die medizinische Versorgung ist nur sehr beschränkt gewährleistet und in abgelegenen Gebieten besonders schwierig. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Notruf Polizei: 17 oder 50 30 63 83
Notruf Gendarmerie: 80 00 11 45 oder 50 30 62 71
Notruf Ambulanz: 50 30 66 44 oder 50 30 66 45
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


