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Reisehinweise Dschibuti
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Letzte Aktualisierung: 13.10.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden. Bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen kommen. Die Infrastruktur ausserhalb der Städte ist unzureichend, und insbesondere bei Reisen über Land muss mit Behinderungen gerechnet werden.
Die Gefahr von Attentaten kann nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere die somalische Al-Shabaab droht mit Anschlägen in Dschibuti. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage, und meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Dschibuti ist 2004 als minenfrei erklärt worden. Halten Sie sich dennoch an die häufig befahrenen Strassen, insbesondere in den Distrikten Tadjoura, Obock und Ali Sabeih.
Wegen der Gefahr von Unfällen, Anschlägen und Überfällen wird von Bahnfahrten von Dschibuti nach Äthiopien abgeraten.
Im Grenzgebiet zu Eritrea kam es im Juni 2008 zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Lage ist weiterhin angespannt. Es wird deshalb von Reisen in die Grenzregion zwischen Dschibuti und Eritrea abgeraten.
Die Grenzregion zu Somalia ist wegen der erhöhten Überfallgefahr zu meiden.
Treffen Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Somalische Piraten haben ihre Überfälle auf den ganzen Golf von Aden ausgedehnt. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie
Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen der Wüste stellen hohe Anforderungen an die Reisenden. Ausserdem fehlen oft über weite Strecken Tankstellen und Einkaufsmöglichkeiten. Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten und vor allem Touren in die Wüste ausschliesslich in Begleitung eines erfahrenen lokalen Führers und in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen. Ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen bis zu 20 Jahren geahndet. Drogenhandel wird mit lebenslänglicher Haft bestraft. Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Ernährung und medizinische Betreuung usw.).
Dschibuti ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen nie ohne deren Einwilligung.
Die seltenen Regenfälle können sehr heftig sein und innert Kürze Überschwemmungen verursachen, besonders in der Stadt Dschibuti. Auch Dürreperioden kommen vor.
Dschibuti liegt in einem Erdbebengebiet und hat aktive Vulkane. Sollte sich während Ihres Aufenthaltes ein grösseres Erdbeben oder eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie die Helpline des EDA in Bern (+41 800 24-7-365). Befolgen Sie vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden (Sperrzonen, Evakuationsbefehle etc.).
Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Notruf Polizei: 17
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


