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Reisehinweise Guinea
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Letzte Aktualisierung: 23.12.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Nach mehreren Jahren Militärherrschaft fanden 2010 die ersten freien Wahlen seit der Unabhängigkeit im Jahr 1958 statt und verliefen hauptsächlich ruhig. Am 22. Dezember 2010 trat der gewählte Präsident sein Amt an.
Am 19. Juli 2011 wurde die Residenz des Staatspräsidenten in Conakry von Elementen der Streitkräfte beschossen. Die Präsidentengarde konnte den Angriff abwehren. Am 27. September 2011 wurden bei Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstranten in Conakry zahlreiche Menschen verletzt und mehrere getötet. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Im Dezember 2011 wurde entschieden, die für den 29. Dezember 2011 geplanten Parlamentswahlen auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Im Vorfeld zu den Wahlen hatten sich politische Spannungen bemerkbar gemacht.
Informieren Sie sich vor und während einer Reise über die Entwicklung der Lage. Lassen Sie Vorsicht walten und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.
Die Kriminalitätsrate ist hoch.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiete zu Côte d'Ivoire, Liberia und Sierra Leone: Seit den kriegerischen Auseinandersetzungen in den Nachbarländern Côte d'Ivoire, Liberia und Sierra Leone ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen prekär. Von Reisen in die Grenzgebiete zu diesen drei Ländern wird deshalb abgeraten.
Guinée Forestière: In diesem Landesteil kommt es immer wieder zu Spannungen zwischen ethnischen Gruppen. Ende April und Mitte Juli 2011 haben gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen in der Region Nzérékoré erneut Tote und Verletzte gefordert. Erkundigen Sie sich vor und während einer Reise in diesen Landesteil über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist.
Bewaffnete Raubüberfälle und Diebstähle sind häufig. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere ausschliesslich tagsüber und in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.
- Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
- Frauen sollten keinesfalls alleine reisen.
- Meiden Sie in den Städten wenig besuchte Quartiere. Gehen Sie wenn möglich nachts nicht aus.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
Der Zustand der nicht asphaltierten Strassen ist schlecht. Während der Regenzeit (Mai bis Oktober) können Strassen und Brücken unpassierbar werden. Streunende Haustiere und das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden zusätzliche Unfallrisiken. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien/Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Militärische Einrichtungen, Regierungsgebäude, Polizeistationen und andere öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) dürfen nicht fotografiert werden. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren geahndet; theoretisch kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind äusserst schwierig: mangelhafte medizinische Versorgung usw.
Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch, Tuberkulose auf.
Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen durch Polizei und Militär ausweisen zu können.
Notruf Polizei in Conakry: 1717
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


