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Reisehinweise Libyen
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Letzte Aktualisierung: 30.01.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Reisen nach Libyen sollten nur aus wichtigen Gründen und unter hohen Sicherheitsvorkehrungen unternommen werden. Von Touristenreisen wird abgeraten.
Die Auseinandersetzungen zwischen dem früheren libyschen Regime und Oppositionellen sind im Frühjahr 2011 zu einem Krieg eskaliert. Seit Herbst 2011 zeichnete sich ein Sieg der Oppositionellen ab. Der bereits im Februar 2011 gebildete Nationale Übergangsrat (National Transitional Council NTC) erklärte am 23. Oktober 2011 die Befreiung des Landes und gab einen Terminplan für die Ernennung einer Übergangsregierung und Wahlen für ein Parlament bekannt. Eine provisorische Regierung wurde ernannt, die staatlichen Strukturen sind jedoch erst im Aufbau begriffen und daher noch nicht funktionsfähig. Faktisch werden die Staatsaufgaben durch eine Vielzahl lokaler Räte geführt, die sich seit dem Zusammenbruch des früheren Regimes gebildet haben. Bis Ende Juni 2012 sollte eine konstituierende Nationalversammlung gewählt werden, welche den Auftrag haben wird, eine neue Verfassung für das Land auszuarbeiten.
Die Sicherheitslage bleibt unübersichtlich. Sporadisch auftretende erneute Kampfhandlungen in einzelnen Landesteilen sind möglich. Auch in der Hauptstadt Tripolis besteht das Risiko, per Zufall in ein Feuergefecht rivalisierender Milizen zu gelangen.
Der Wiederaufbau regulärer Polizei- und Sicherheitskräfte wird Zeit in Anspruch nehmen. In den meisten Landesteilen obliegen die Sicherheitsaufgaben noch lokalen Milizenverbänden. Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Die Schweiz hat unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen.
Während der Kampfhandlungen vom Frühjahr/Sommer 2011 wurden neue Minen gelegt. Im ganzen Land ist mit einer Vielzahl von nicht explodierter Munition zu rechnen.
Halten Sie sich stets über die Entwicklung der Lage informiert. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art und treten Sie generell mit Zurückhaltung auf. Beachten Sie auch die Rubrik „Terrorismus und Entführungen“ sowie den Fokus „Entführungsrisiko in der Sahara und den angrenzenden Gebieten“.
Informieren Sie die Schweizerische Botschaft in Tripolis über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihr folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Libyen und in der Schweiz.
Schweizerische Botschaft Tripolis
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiete zur Sahara/Sahel-Zone (Algerien, Südtunesien, Niger, Tschad und Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gilf el-Kebir und Gabal Uwainat): Zahlreiche ehemalige Kämpfer sind mit ihren Waffen aus Libyen in ihre Ursprungsländer zurückgekehrt. Die Sicherheitslage in diesen Grenzgebieten ist unübersichtlich. Das Entführungsrisiko wird als hoch eingeschätzt.
In den Grenzgebieten mit Tunesien, Tschad (einschliesslich Tibesti) und Ägypten besteht seit mehreren Jahren zudem die Gefahr von Landminen und Blindgängern. Die meisten Minenfelder wurden nie markiert. Während der Kampfhandlungen vom Sommer 2011 wurden erneut Minen gelegt.
Von Reisen in die Grenzgebiete zu Südtunesien, Algerien, Niger, Tschad und ins Dreiländereck Libyen-Ägypten-Sudan wird abgeraten.
Informieren Sie sich im Grenzgebiet zu Ägypten bei den lokalen Behörden oder der lokalen Bevölkerung über mögliche Minenfelder. Halten Sie sich in jedem Fall an die häufig befahrenen Strassen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass Waffen auch in die Hände krimineller Banden geraten sind. Beachten Sie deshalb folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Treffen Sie für jede Reise angemessene Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Personenschutzmassnahmen durch Sicherheitsfirmen, die mit den aktuellen Verhältnissen in Libyen vertraut sind)
- Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und möglichst wenig Geld auf sich. Beachten Sie, dass Kreditkarten nur in wenigen Hotels akzeptiert werden und auch dort nicht immer funktionieren.
- Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt
- Unternehmen Sie Überlandfahrten ausschliesslich tagsüber.
- Führen Sie ein Mobiltelefon mit einem lokalen Chip mit sich und speichern Sie Telefon-Nummern, die Sie im Notfall erreichen möchten.
- Frauen wird empfohlen, in Gruppen oder in Begleitung einer ortskundigen Vertrauensperson zu reisen. Tagsüber kann sich eine Frau alleine in der Öffentlichkeit bewegen. Beachten Sie aber in jedem Fall Punkt 1 (sorgfältige Abklärung der angemessenen Sicherheitsvorkehrungen für jede Reise).
Die Strassen sind generell in gutem Zustand, doch gibt es zunehmend schadhafte Abschnitte. Auf Überlandstrassen ist erhöhte Vorsicht geboten (Missachten der Verkehrsordnung, gefährliche Überholmanöver, Sandverwehungen). Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Lassen Sie bei Strassenkontrollen und Verkehrsumleitungen grösste Vorsicht walten. Treten Sie mit Zurückhaltung auf und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte, resp. der lokalen Milizen.
Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät, ein Satellitentelefon, ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.
Durch den Zusammenbruch des alten Regimes besteht in fast allen Bereichen eine grosse Rechtsunsicherheit. Der Aufbau eines neuen Justizsystems wird längere Zeit in Anspruch nehmen. In allen Landesteilen sind lokale Übergangsräte entstanden, die faktisch die Staatsgeschäfte führen.
Es ist anzunehmen, dass folgende Gesetze grundsätzlich weiterhin gültig bleiben:
Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sind strafbar. Es ist untersagt, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten zu fotografieren (Flughäfen, Brücken usw.). Es kann jedoch unklar sein, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen zwischen 10 Jahren und lebenslänglich geahndet.
Die Haftbedingungen sind prekär: veraltete Infrastruktur der Gefängnisse, überfüllte Zellen, unzureichende medizinischen Versorgung usw.
Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, müssen damit rechnen, während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen zu können. Auch bei finanziellen Streitigkeiten können unter Umständen Ausländer an der Ausreise gehindert werden, bis die Angelegenheit erledigt ist.
Libyen ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.
Die medizinische Versorgung ist in den grösseren Städten nur beschränkt und in den ländlichen Regionen kaum gewährleistet. In den Spitälern herrscht ein grosser Mangel an Fachpersonal. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten tritt auch die Leishmaniose (Haut- oder Schleimhautgeschwür oder Infektion wichtiger Organe) auf. Sie wird durch Sandfliegen übertragen (Mückenschutz!).
Für gewisse Wüstenregionen wird eine Bewilligung der lokalen Behörden benötigt. Die libysche Botschaft in Bern erteilt Auskunft in diesem Zusammenhang und über die Visumvorschriften.
Die libyschen Behörden prüfen die Reise- und Aufenthaltsbewilligungen genau. Auch bei geringsten Unregelmässigkeiten muss mit administrativen oder strafrechtlichen Massnahmen gerechnet werden, z.B. Einreiseverweigerung, Inhaftierung oder Verweigerung des Ausreisevisums für Schweizer Bürger mit Wohnsitz in Libyen.
Auf dem Landweg ist die Ein- und Ausreise nur über die Grenzposten Ras Jadir (Tunesien/Libyen) und Amsaad (Ägypten/Libyen) erlaubt. Alle anderen Grenzübergänge sind grundsätzlich für Nicht-Araber bzw. Nicht-Afrikaner gesperrt.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


