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Reisehinweise Mali
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Letzte Aktualisierung: 02.05.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Von Reisen nach Mali wird abgeraten.
Das EDA empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen, deren Aufenthalt nicht dringend erforderlich ist, das Land vorübergehend zu verlassen solange kommerzielle Transportmittel zur Verfügung stehen. Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und lassen Sie Vorsicht walten.
Im Falle einer Verschlechterung der Sicherheitslage hat die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Möglichkeiten mehr zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.
Der Entscheid zur Ausreise ist ein individueller Entscheid. Falls Sie sich für eine Ausreise entscheiden, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. Auskunft über die Flugmöglichkeiten erteilen die Fluggesellschaften. Informieren Sie das Koordinationsbüro in Bamako über Ihre Abreise.
Schweizer Bürger, die Hilfe zur Ausreise benötigen, können sich an das Schweizerische Koordinationsbüro in Bamako oder an die Schweizerische Botschaft in Dakar wenden. Schweizer Bürger, die sich weiterhin in Mali aufhalten, werden gebeten, in Kontakt mit dem Schweizerischen Koordinationsbüro in Bamako oder der Schweizer Botschaft in Dakar zu bleiben.
Schweizerisches Koordinationsbüro Bamako: Tel. Pikett 00223 76 40 70 19, E-Mail:
Am 21. März 2012 kam es in Bamako zu einem Militärputsch. Eine Übergangsregierung wurde ernannt. Die Putschisten bleiben aber noch immer im Vordergrund. Am 30. April 2012 kam es in Bamako erneut zu Schiessereien zwischen Militäreinheiten.
Die weitere Entwicklung der Lage bleibt ungewiss. Eine rasche Verschlechterung der Sicherheitslage ist nach wie vor möglich. Auch besteht das Risiko, dass politische Demonstrationen und soziale Unruhen ausbrechen.
Der Norden des Landes (einschliesslich Timbuktu und Gao) ist in der Hand von verschiedenen Rebellengruppen. Es wird von Zerstörungen und Plünderungen berichtet. In Gao sind Anfang April 2012 algerische Diplomaten und am 15. April 2012 eine Schweizerin in Timbuktu entführt worden.
Die Tuareg-Gruppe Mouvement national pour la libération de l'Azawad MNLA hat für den Norden eine einseitige Unabhängigkeitserklärung vorgenommen.
In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert und operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen.
Im Januar 2009 wurde im Grenzgebiet Mali / Niger ein Schweizer Ehepaar zusammen mit anderen Mitgliedern einer Touristengruppe nach dem Besuch eines Kulturfestivals entführt. Eine der Geiseln wurde ermordet. Seit November 2009 wurden mehrere Ausländer, meistens europäischer Herkunft, in Mauretanien, Mali oder Niger entführt und in den Norden Malis verschleppt. Es handelte sich um Touristen sowie Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen. Mehrere Personen befinden sich noch immer in der Gewalt der Entführer. Am 9. Januar 2011 wurden zwei französische Staatsbürger getötet nachdem sie in Niamey (Niger) entführt worden waren.
In Mali wurden am 24. November 2011 zwei französische Staatsbürger in Hombori entführt. Am 25. November 2011 wurden drei Touristen in Timbuktu entführt und ein vierter getötet, als er sich der Entführung widersetzen wollte. Bei den Entführten handelt es sich um einen Niederländer, einen Schweden sowie um einen britisch-südafrikanischen Doppelbürger. Beim Todesopfer handelt es sich um einen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. Auch das Risiko von Anschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere die Al-Qaida im islamischen Magrheb (AQMI) droht mit Anschlägen auch in Mali. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


