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Reisehinweise Mauretanien
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Letzte Aktualisierung: 05.12.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Von Reisen nach Mauretanien wird abgeraten.
In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Seit November 2009 wurden mehrere Ausländer, meistens europäischer Herkunft, in der Sahel/Sahara-Zone entführt und in den Norden Malis verschleppt. Es handelte sich um Touristen sowie Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, unter anderen:
Ende November 2009 wurden drei ausländische Mitarbeiter eines Hilfswerks auf der Strasse von Nouakchott nach Nouadhibou (Mauretanien) entführt.
Im Januar 2009 wurde im Grenzgebiet Mali / Niger ein Schweizer Ehepaar zusammen mit anderen Mitgliedern einer Touristengruppe nach dem Besuch eines Kulturfestivals entführt. Eine der Geiseln wurde ermordet.
Am 9. Januar 2011 wurden zwei französische Staatsbürger getötet nachdem sie in Niamey (Niger) entführt worden waren.
Am 24. und 25. November 2011 wurden zwei Ausländer in Hombori (Nähe von Mopti/Mali) und drei in Timbuktu (Mali) entführt und ein deutscher Tourist getötet, als er versuchte, sich gegen die Entführung zu wehren.
Mehrere Personen befinden sich noch immer in der Gewalt der Entführer
Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Im August 2008 wurde in der Hauptstadt Nouakchott ein Militärputsch verübt. Am 18. Juli 2009 wurde der Putschführer vom August 2008 zum Präsidenten gewählt. Politische Spannungen können nicht ausgeschlossen werden. Bei Demonstrationen kann es zu Gewaltanwendung kommen.
Seit Ende 2007 haben Terroristen wiederholt tödliche Überfälle auf westliche Ausländer verübt. Mit weiteren Bomben- und anderen Attentaten muss gerechnet werden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


