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Reisehinweise Swasiland
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Letzte Aktualisierung: 27.03.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Es bestehen Spannungen zwischen König/Regierung und oppositionellen Gruppen. Demonstrationen können von Gewaltakten begleitet sein. Streiks können unter Umständen die Bewegungsfreiheit stark einschränken. Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.
Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Raubüberfälle sind recht häufig. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt kommen ab und zu vor. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
- Unternehmen Sie Spaziergänge und Reisen ausschliesslich tagsüber und möglichst in Gruppen. Frauen wird besonders davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
- Seien Sie auf der Hut, wenn Sie in abgelegenen Gebieten anhalten und aus dem Auto aussteigen.
Es ist verboten, die Königsfamilie zu beleidigen. Öffentliche Gebäude und militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Für Aufnahmen des traditionellen Reed Dance und am Incwala Day (First Fruit Day) muss beim Innenministerium eine Bewilligung beantragt werden. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis zu 15 Jahren Gefängnis). Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind wesentlich schwieriger als in der Schweiz.
Swasiland befindet sich in einem Transformationsprozess zwischen Tradition und Moderne. Besonders in abgelegenen Gebieten ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an.Besonders im Sommer (Oktober bis März) können heftige Regenfälle Bäche und Flüsse innert kürzester Zeit über die Ufer treten lassen.
Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Südafrika oder Schweiz) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


