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Reisehinweise Uganda

Letzte Aktualisierung: 16.06.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Uganda kann als relativ stabil bezeichnet werden. Seit den Präsidentschaftswahlen vom Februar 2011 kommt es in Kampala und anderen Städten vermehrt zu Strassenprotesten und Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Am 11. Juli 2010 forderten Bombenattentate auf zwei Restaurants in Kampala zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Die Gefahr derartiger Gewaltakte besteht weiter. Insbesondere die somalische Al-Shabaab droht zunehmend mit Anschlägen auch in Uganda. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.

Informieren Sie sich vor und während einer Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art, denn es besteht die Gefahr von gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei denen auch der Einsatz von Schusswaffen nicht ausgeschlossen werden kann.



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden und Nordosten: Die nördlichen Gebiete Ugandas haben jahrelang unter der Rebellion der Lord's Resistance Army (LRA) gelitten. Überfälle auf Zivilisten und Entführungen waren häufig und von extremer Gewalt geprägt. Die Milizen der LRA haben sich in die Nachbarländer verschoben. Obwohl sich die Sicherheitslage im Norden verbessert hat, bleibt sie prekär. In den nördlichen und nordöstlichen Gebieten bedrohen Stammesfehden und kriminelle Banden die Sicherheit. Ausserdem besteht Minengefahr.
Aus diesen Gründen wird von Reisen in folgende Landesteile abgeraten: Karamoja (Distrikte Kaabong, Nakapiripirit, Moroto, Kotido). Lassen Sie in den folgenden Provinzen grösste Vorsicht walten: Lira, Pader, Kitgum, Apac, Gulu (inklusive Murchinson Falls Nationalpark), Adjumani, Moyo und Yumbe. Für den Kidepo-Nationalpark wird eine Anreise per Flugzeug empfohlen.

Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa): Sie werden gelegentlich von verschiedenen Rebellengruppen aus dem Nachbarland heimgesucht, und es besteht die Gefahr von Landminen. Eine zuverlässige Bewachung der Nationalparks durch offizielle Sicherheitskräfte ist in diesen Gegenden nicht immer gewährleistet. Von Reisen in die Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.

Lassen Sie bei Reisen in die übrigen Regionen des Landes Vorsicht walten und klären Sie die Sicherheitslage mit den lokalen Behörden ab. Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführern. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen



Kriminalität

Im ganzen Land sind auf Überlandstrecken Überfälle durch bewaffnete Strassenräuber möglich, besonders nach Einbruch der Dunkelheit. Kleinkriminalität kommt vor allem in den Städten vor. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten vorzugsweise in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber, um das Risiko von Überfällen und Unfällen zu verringern.
  • Verzichten Sie nachts generell auf Spaziergänge.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, mit dem Ziel, das Opfer nachher zu berauben.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
Verkehr und Infrastruktur
Abseits der Hauptachsen ist der Strassenzustand oft schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer und mangelhaft gewartete Fahrzeuge bilden ein erhebliches Unfallrisiko (auch bei Fahrten mit Überlandbussen). Verzichten Sie deshalb möglichst auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen sehr hart bestraft. Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Für schwere Delikte, z.B. Mord oder Vergewaltigung, kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist beschränkt. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Südafrika) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben verschiedenen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.