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Reisehinweise Nepal

Letzte Aktualisierung: 12.03.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist unstabil und kann sich jederzeit ändern.

Mit dem Friedensabkommen vom 21. November 2006 beendeten die maoistischen Rebellen ihren langjährigen Kampf gegen die Regierung und den König. Die Übergangsregierung entmachtete den König. Seit den Parlamentswahlen vom 10. April 2008 befindet sich das Land in einer Übergangsphase. Die politischen Spannungen bleiben hoch. Es muss jederzeit mit folgenden Auswirkungen gerechnet werden:

  • Demonstrationen in Kathmandu und anderen Landesteilen. Sie sind oft von Ausschreitungen begleitet.
  • Strassenblockaden (Chaka Jam) und Generalstreiks (Bandh) werden meist kurzfristig regional oder landesweit angekündigt. Blockaden und Streiks sind oft von zusätzlichen Spannungen, Unruhen, Behinderungen und Verspätungen im Strassen- und Flugverkehr begleitet. Mitunter vermögen sie das ganze Land lahmzulegen. Bei längerer Dauer kann es zu Versorgungsengpässen kommen.
  • Ausgangssperren / Ausnahmezustand: Bei Unruhen muss in den betroffenen Gebiete mit Ausgangssperren oder dem Ausnahmezustand gerechnet werden. Ausgangssperren werden meistens kurzfristig verhängt und aufgehoben. Die Sicherheitskräfte haben die Erlaubnis, auf Personen zu schiessen, die die Ausgangssperren nicht beachten.

In den geschilderten Fällen hat die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

Im ganzen Land, einschliesslich Kathmandu, werden immer wieder Anschläge mit kleineren Sprengsätzen verübt. Sie haben Todesopfer, Verletzte sowie Sachschaden verursacht. Weitere Anschläge dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung, und verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur. Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren etc.). Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Planen Sie auch genügend Zeit und finanzielle Mittel ein.
Individualreisenden wird empfohlen, bei der Schweizerischen Botschaft in Kathmandu folgende Angaben zu hinterlegen: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Nepal und in der Schweiz.
kat.vertretung@eda.admin.ch



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Die Sicherheitslage ist regional unterschiedlich und kann sich rasch ändern.

Armee und Maoisten setzten bis im Frühjahr 2006 im ganzen Land Minen ein. Minenfelder und Blindgänger sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet. Halten Sie sich an die häufig benutzten Strassen und Wege und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Lassen Sie sich bei allen Reisen, Ausflügen und Trekking-Touren von einem erfahrenen, lokalen Reiseleiter begleiten und trekken Sie ausschliesslich in Gruppen.

Terai: Poltische und ethnische Spannungen führen zu sporadischen lokalen Unruhen. Besonders Blockaden und unbefristete Streiks sind in Kailali, Dang, Kapilbastu sowie Bara und die östlich angrenzenden Distrikte bis und mit Jhapa ein häufiges und grosses Problem. Bombenanschläge haben im Terai wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Im März 2011 wurden Anschläge auf Mini-Busse verübt. In diesen Gebieten ist grösste Vorsicht geboten.



Kriminalität

Die Kleinkriminalität hat zugenommen. Bei Überfällen wird zunehmend Gewalt eingesetzt. In Kathmandu und im Nagarjun-Wald im Kathmandu-Tal sind wiederholt Touristen überfallen worden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Erkundigen Sie sich bei den lokalen Polizeiposten oder "Chief District Officers" über die Sicherheitslage.
  • Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführern ab, die ihre Dienste auf der Strasse anbieten.
  • Während der Dunkelheit sollten Sie generell weder mit dem Auto, in Bussen noch zu Fuss unterwegs sein. Auch in Kathmandu nehmen bewaffnete Raubüberfälle auf Busse und Autos zwischen dem Einbruch der Dunkelheit und dem Tagesanbruch zu.


Verkehr und Infrastruktur

Der oft schlechte Strassenzustand und das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmer stellen ein erhebliches Risiko dar. Verkehrsunfälle sind zahlreich und werden häufig durch Überlandbusse verursacht. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Während der Monsunzeit (Juni bis September) können Erdrutsche und Überschwemmungen den Strassenverkehr behindern.

Im Flugverkehr muss mit Verspätungen und Annullierungen wegen schlechten Wetters und Streiks etc. gerechnet werden. In den letzten Jahren sind mehrere Flugzeuge auf Inlandflügen verunglückt.

Engpässe der Treibstoffversorgung kommen vor. Während der Wintermonate und bis zum Anfang der Monsunzeit im Sommer muss mit Stromunterbrüchen von mehreren Stunden gerechnet werden, in Extremfällen bis zu 16 Stunden täglich. Längere Stromunterbrüche können die gesamte Infrastruktur behindern, einschliesslich der Dienstleistungen für Reisende.



Besondere rechtliche Bestimmungen

Verboten sind unter anderem Glücksspiele ausserhalb der bewilligten Kasinos und die Ausfuhr von Edel- und Halbedelsteinen (Ausnahme: als Schmuckstücke verarbeitete Steine für den persönlichen Gebrauch unter Vorweisung von Quittungen und Nachweis des Währungswechsels).
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse etc. Die Gerichtsverfahren können sehr langwierig sein.



Kulturelle Besonderheiten
Der Hinduismus ist die am weitesten verbreitete Religion und hat auch Einfluss auf das Rechtssystem. So ist z.B. das Töten von Kühen (auch bei Unfällen) strafbar. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an.

Naturbedingte Risiken

Die klimatischen Bedingungen sind je nach Höhenlage sehr unterschiedlich. Im Winter und Frühjahr besteht wie überall in den Bergen aktute Lawinengefahr. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Reiseführer die aktuellen Witterungsverhältnisse im Trekking-Gebiet abgeklärt haben.
Meteorological Forecasting Division

Nepal liegt in einem Erdbebengebiet.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Kathmandu.



Gesundheit
Ausserhalb von Kathmandu ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Die Symptome der Höhenkrankheit sollten nicht unterschätzt werden.

Nützliche Adressen
Notruf Polizei: 100 (nur im Kathmandutal verfügbar)

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.