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Reisehinweise Bhutan

Letzte Aktualisierung: 13.01.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten
Naturbedingte Risiken

Gesundheit
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden.

In den Jahren 2006 bis 2008 sind in verschiedenen Städten Bomben gelegt worden. Bei einzelnen Anschlägen wurden Personen verletzt, und es entstand Sachschaden.
Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden, wie die zwei Explosionen geringer Intensität im Oktober 2011 in Phuentsholing im Grenzgebiet zu Indien gezeigt haben.

In Bhutan sind nur geführte und durch ein registriertes bhutanisches Reisebüro organisierte Reisen möglich



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Indien: Die Grenzgebiete zu Assam gelten als unsicher und sind deshalb für Touristen oft nicht zugänglich. Im Grenzgebiet zu Westbengal wird das Reisen oft durch Streiks und Unruhen erschwert.



Verkehr und Infrastruktur
Die Witterungsverhältnisse sind je nach Höhenlage sehr unterschiedlich. Während der Monsunzeit (Juni bis August/September) können Strassen und Wege wegen Erdrutschen unpassierbar werden. Auch im Flugverkehr muss mit wetterbedingten Verspätungen von einigen Stunden bis mehreren Tagen gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. 
Tabakwaren dürfen nur für den Eigengebrauch in Privaträumen eingeführt werden. Sie müssen bei der Einreise deklariert und verzollt werden. Die Quittung muss jederzeit vorgewiesen werden können, sonst droht eine Haftstrafe wegen Schmuggels.
Die Haftbedingungen entsprechen nicht schweizerischem Standard.



Kulturelle Besonderheiten
Die Mehrzahl der Bevölkerung bekennt sich zum Buddhismus. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen grossen Einfluss auf das Alltagsleben. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders bei der Besichtigung von Klöstern und Klosterburgen.

Naturbedingte Risiken
Bhutan liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und der Reiseleitung.

Gesundheit

Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die medizinische Grundversorgung nicht überall gewährleistet. Evakuationen von Kranken resp. Verletzten können sich in den abgelegenen Gebieten äusserst schwierig gestalten, da es in Bhutan keine Helikopter gibt.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Im Gebirge sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.



Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.