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Reisehinweise China
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Letzte Aktualisierung: 04.10.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Das Land kann als stabil bezeichnet werden. In den Provinzen kommt es jedoch vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften und zu lokal begrenzten Ausschreitungen.
Im Jahr 2008 wurden in verschiedenen Landesteilen mehrere Bombenanschläge verübt. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.
Es kommt vor, dass die chinesischen Behörden Touristenreisen in einzelne Gebiete, zum Beispiel Tibet, kurzfristig untersagen. Besprechen Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter und bleiben Sie in Kontakt mit ihm.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Provinzen Gansu, Qinghai, Sichuan und autonomes Gebiet Tibet: Im Frühling 2008 ist es in diesen Provinzen zu Demonstrationen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften gekommen. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art, und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (Reisebeschränkungen etc.).
Autonomes Gebiet Xinjiang: Das Verhältnis zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist gespannt. Seit dem Sommer 2008 forderten Gewalttaten in dieser Region mehrere Todesopfer und Verletzte. Die chinesischen Behörden schreiben sie terroristischen Separatistengruppen zu. Am 5. Juli 2009 haben Unruhen in Urumqi zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Auch in anderen Städten Xinjiangs ist es zu Ausschreitungen gekommen. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden, wie die Vorfälle von Ende Juli/Anfang August 2011 gezeigt haben: in Hotan kamen beim Überfall auf eine Polizeistation mehrere Personen ums Leben, in Kashgar forderten Angriffe in belebten Strassen Todesopfer und Verletzte.
Lassen Sie in Xinjiang erhöhte Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, Reisebeschränkungen etc.).
Taschen- und Entreissdiebstähle nehmen vor allem in den Städten zu. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen. Unternehmen Sie Reisen in schwach besiedelte Gebiete nicht alleine.
Ausserhalb der Agglomerationen sind die Strassen oft in schlechtem Zustand und nur in chinesischer Schrift ausgeschildert. Das unberechenbare Verhalten der verschiedensten Verkehrsteilnehmer (Fahrräder, Fussgänger, Autofahrer, Lastwagen, Fuhrwerke) bildet ein erhebliches Unfallrisiko. Für Reisen mit einem Personenauto ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Telefonverbindungen ins Ausland sind in abgelegenen Orten nicht überall möglich. Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten der Zugang zum Internet und die internationalen Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.
Es ist verboten, uniformierte Personen sowie Einrichtungen von Militär und Polizei zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet. Die Todesstrafe kann auch für andere Delikte (z.B. Mord) verhängt werden. Sittenwidrigkeiten und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung können durch die Polizei mit Bussen und Haftstrafen bis zu 10 Tagen bestraft werden. Ein richterliches Urteil ist nicht notwendig.
Die Haftbedingungen sind hart.
China liegt in einem Erdbebengebiet. An den Küsten besteht deshalb auch das Risiko von Tsunami.
Während der Sommermonate muss mit Überschwemmungen und in den betroffenen Gebieten mit Behinderungen gerechnet werden. Die Küstenregionen im Süden und Südosten des Landes werden von Mai bis November von Taifunen heimgesucht, die beträchtliche Verwüstungen anrichten können.
Beachten Sie Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in Beijing, Generalkonsulat in Shanghai, Guangzhou oder Hong Kong).
Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf. Bei Reisen nach Tibet und in die Provinz Qinghai sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.
Einige abgelegene Regionen sind für Touristen nicht zugänglich.
Das autonome Gebiet Tibet kann generell nur mit einer Bewilligung der "Tourist Administration of the Tibetan Autonomous Region" bereist werden. Es werden nicht für alle Gebiete Tibets und teilweise nur für Gruppenreisen Bewilligungen erteilt. Klären Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter ab.
Reisende, die nicht in Hotels logieren, müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei anmelden. Der Gastgeber muss sie dabei begleiten und sich ebenfalls ausweisen. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, muss bei der Ausreise mit Schwierigkeiten rechnen.
Die chinesische Botschaft in Bern und das chinesische Generalkonsulat in Zürich erteilen nähere Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.
Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass auf sich.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


