Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Reise Checkliste

Sie befinden sich hier:

Reisehinweise Sri Lanka

Letzte Aktualisierung: 17.04.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Der Bürgerkrieg ging Ende Mai 2009 zu Ende. Militär und Polizei sind weiterhin stark präsent.

Seit 2009 ist es zu keinen terroristischen Anschlägen gekommen, das Risiko von Anschlägen kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer Reiseleitung über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Sicherheitskontrollen, eventuelle Ausgangssperren etc.). Halten Sie sich möglichst nicht in unmittelbarer Nähe von militärischen Einrichtungen und Regierungsgebäuden auf. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden: Die Lage stabilisiert sich langsam. Es ist mit einer verstärkten Militärpräsenz sowie Kontrollposten entlang der Strassen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu rechnen. Die Infrastruktur ist noch im Auf- und Ausbau begriffen. Es besteht ein erhebliches Risiko von Minen und Blindgängern. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte. Fahren Sie ausschliesslich auf häufig befahrenen Strassen, und lassen Sie sich wenn möglich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten. Erkundigen Sie sich beim Verteidigungsministerium oder dem Generalkonsulat von Sri Lanka, für welche Gebiete im Norden eine Reisebewilligung erforderlich ist.

Osten und Südosten: Die Lage stabilisiert sich langsam, doch bestehen weiterhin Spannungen. Es ist mit einer verstärkten Militärpräsenz sowie Kontrollposten entlang der Strassen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu rechnen. Die Infrastruktur ist noch im Auf- und Ausbau begriffen. Reisen in das Hinterland im Osten sind erschwert. Hier besteht ebenfalls ein erhöhtes Risiko von Minen und Blindgängern. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte. Fahren Sie ausschliesslich auf häufig befahrenen Strassen, und lassen Sie sich wenn möglich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten.
Yala Nationalpark: Unternehmen Sie Touren in den Yala Nationalpark ausschliesslich mit offiziell anerkannten, lokalen Reiseveranstaltern.



Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden (Taschen- und andere Diebstähle). Es kommen Entführungen mit Lösegeldforderungen vor, die sich gegen Personen sri-lankischen Ursprungs richten. Allein reisende Frauen riskieren, belästigt zu werden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Schliessen Sie sich für Überlandreisen wenn möglich organisierten Gruppenreisen an oder lassen Sie sich von einem vertrauenswürdigen, lokalen Reiseführer begleiten.
  • Frauen wird empfohlen, weder alleine zu reisen noch alleine abgelegene Strände zu besuchen.


Verkehr und Infrastruktur
Der Strassenzustand ist teilweise schlecht, doch wird das Strassennetz laufend ausgebaut. Die riskante Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmer (auch Busse und Dreiradtaxis) stellen ein hohes Unfallrisiko dar. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeur zu mieten.
Die Infrastruktur des Eisenbahnnetzes ist veraltet.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist unter anderem verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Regierungsgebäude, Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigem Freiheitsentzug geahndet. Bei Drogenhandel, Mord und Vergewaltigung kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse und Verpflegung usw.

Kulturelle Besonderheiten
Die Hauptreligion ist der Buddhismus. Respektieren Sie die religiösen Empfindsamkeiten der Bevölkerung und passen Sie Verhalten und Kleidung auch an den Stränden den lokalen Gepflogenheiten an.

Naturbedingte Risiken

Die Monsunzeit dauert im Südwesten des Landes hauptsächlich von Mai bis September, in den übrigen Gebieten von November bis Februar. Während dieser Perioden muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, beachten Sie die Wettervorhersagen.
Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Sri Lanka erreichen.
  • Sri Lanka Disaster Management Center

  • Pacific Tsunami Warning Center PTWC
  • Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Colombo.

    Gesundheit
    Ausserhalb von Colombo ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

    Besondere Hinweise

    Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 30 Tagen können schweizerische Staatsangehörige das Visum durch das Electronic Travel Authority System (ETA) beantragen. Ausserdem können Visa jeder Art beim Generalkonsulat Sri Lankas in Genf beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilt das Generalkonsulat.
    Electronic Travel Authority System

    Personenkontrollen sind häufig. Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich oder eine Fotokopie davon, einschliesslich der Seite mit dem Einreisevisum.



    Nützliche Adressen
    Notruf: 119

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.