Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Reise Checkliste

Sie befinden sich hier:

Reisehinweise für Besetztes Palästinensisches Gebiet (Gazastreifen und Westjordanland inkl. Ostjerusalem)

Letzte Aktualisierung: 23.03.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen ins Westjordanland sind mit Risiken verbunden. Von Reisen in den Gazastreifen wird abgeraten.

Bei besonderen Ereignissen oder anlässlich von religiösen Feiertagen kann die israelische Armee gewisse palästinensische Gebiete oder Grenzübergänge vorübergehend und ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln. Die israelischen Streitkräfte führen gelegentlich gezielte, lokal begrenzte Militäraktionen durch. An den von Israel kontrollierten Checkpoints kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen. Bei Demonstrationen sind gewaltsame Ausschreitungen und Konfrontationen mit den Sicherheitskräften möglich.

Das Risiko von terroristischen Aktionen kann nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.

Zeitweise wird die Bewegungsfreiheit des Botschaftspersonals im Gazastreifen und teils auch im Westjordanland eingeschränkt. Die Schweiz hat folglich unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

Westjordanland und Ostjerusalem:
Trotz einer gewissen, vordergründigen Beruhigung der Lage sind die Spannungen zwischen den israelischen Siedlern und der palästinensischen Bevölkerung hoch. Eine plötzliche Verschlechterung der Lage ist jederzeit möglich. Das Risiko, unversehens in eine Schiesserei zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Es bestehen zahlreiche Strassensperren und Checkpoints, bei denen Reisende sich mit ihrem Pass ausweisen müssen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Person begleiten und klären Sie mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab.
  • Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten, z.B. Tempelberg (Haram esh-Sahrif) und Umgebung.
  • Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.
  • Informieren Sie das Schweizerische Vertretungsbüro in Ramallah über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihm folgende Angaben mit: Reiseplan sowie Kontaktadressen im Westjordanland und in der Schweiz. 
    rah.vertretung@eda.admin.ch


Spezifische regionale Risiken

Gazastreifen: Wegen des hohen Sicherheitsrisikos wird von Reisen in den Gazastreifen abgeraten, sowohl auf dem Land- als auch auf dem Seeweg.

Die Spannungen zwischen Israel und dem Gazastreifen sind hoch; es besteht eine grundsätzliche Gefährdung durch Kampfhandlungen. Es kommt immer wieder zu israelischen Militäroperationen im Gazastreifen als Reaktion auf Raketen- und Mörserangriffe aus dem Gazastreifen auf israelisches Territorium. Gewaltakte sind zahlreich, und es besteht die Gefahr, unversehens in eine Schiesserei zu geraten. Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Infrastruktur ist stark beschädigt, die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet.

Seit 2006 wird wegen einer Land- und Seeblockade der israelischen Streitkräfte der Zugang zum Gazastreifen stark eingeschränkt. Der Seeweg wird durch die israelischen Behörden systematisch blockiert. In einem Versuch die Blockade zu durchbrechen, verloren im Mai 2010 mehrere Menschen das Leben und Dutzende trugen Verletzungen davon. Teilnehmer an Aktionen, die die Blockade nicht respektieren, setzen sich einem hohen Risiko aus.



Kriminalität

Die Kleinkriminalität im Westjordanland und Ost-Jerusalem ist relativ gering. Die Ausbildung und der Aufbau der palästinensischen Sicherheitskräfte haben sich seit 2007 stark verbessert und die Zusammenarbeit mit den Israelischen Sicherheitskräften ist gut eingespielt. Beachten Sie dennoch die üblichen Sicherheitsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.



Verkehr und Infrastruktur

Der Personentransport wird im Westjordanland hauptsächlich durch öffentliche Kleinbusse und Taxis sichergestellt. Der Strassenzustand der Hauptverkehrsachsen ist im Westjordanland im Allgemeinen gut. Wegen der oft aggressiven Fahrweise ist das Unfallrisiko hoch. Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.



Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten. Ebenfalls untersagt ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme von lizenzierten Hotels und Restaurants. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.
Die Haftbedingungen entsprechen nicht schweizerischem Standard.



Kulturelle Besonderheiten

Das Besetzte Palästinensische Gebiet ist muslimisch geprägt. In Ostjerusalem befinden sich christliche, islamische und jüdische religiöse Stätten. Respektieren Sie die jeweiligen religiösen Empfindsamkeiten und passen Sie Kleidung und Verhalten an.



Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.



Gesundheit

Im Westjordanland ist die medizinische Grundversorgung gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen jedoch in Israel oder Europa behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.



Besondere Hinweise

Einreise generell: Die Einreise ins Besetzte Palästinensische Gebiet erfolgt über Israel / israelische Grenzkontrollposten. Es kommt vor, dass die israelischen Einreisebehörden am internationalen Flughafen Tel Aviv und an den Grenzübergängen Personen abweisen, die sich ins Westjordanland oder in den Gazastreifen begeben wollen.
Erkundigen Sie sich bei der israelischen Botschaft in Bern über die genauen Einreisebestimmungen.
Israelische Botschaft
Reisehinweise für Israel

Einreise ins Westjordanland: Bei der Einreise ins Westjordanland müssen israelische Checkpoints passiert werden. Dies ist oft nur zu Fuss möglich und mit einer Indentitäts- und Körperkontrolle verbunden. Auch auf den Strassen innerhalb des Westjordanlands gibt es solche Checkpoints.

Einreise in den Gazastreifen: Die "Coordination and Liaison Administration in the Gaza Strip" des Foreign Relations Office in Erez verlangt, dass ihr mindestens fünf Tage vor der geplanten Einreise in den Gazastreifen ein entsprechendes Gesuch unterbreitet wird.

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.



Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität:101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.