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Steuern
Doppelbesteuerung
Der Link zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen finden Sie in der nebenstehenden Linkliste.
Quellensteuer
Bestätigungen im Zusammenhang mit der Schweizer Quellensteuer können bei folgender thailändischen Behörde beantragt werden:
Bureau of Policy and Tax Planning
The Revenue Department
90 Phaholyothin 7 Road
Phayathai, Bangkok 10400
Tel: +61 272 80 68 / +61 272 86 37 / +61 272 86 39
