Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Sie befinden sich hier:

Anmeldung

Schweizerbürger, die sich für mehr als 12 Monate ins Ausland begeben sind verpflichtet, sich bei der für ihren Wohnsitz zuständigen konsularischen Vertretung anzumelden. Es würde uns natürlich auch freuen Sie kennen zu lernen, wenn Sie vorhaben weniger als ein Jahr zu bleiben.

Wenn Sie bei uns angemeldet sind, können wir Ihnen meistens schneller und effizienter helfen falls Sie etwas brauchen. Mit der Anmeldung haben Sie auch die Möglichkeit in der Schweiz abzustimmen und Sie werden die Schweizer Revue erhalten. Diese Publikation enthält Informationen für Auslandschweizer, die den Kontakt zur Heimat nicht verlieren wollen sowie Gesetzesänderungen betreffend AHV/IV, Bürgerrechtsfragen, politische Rechte und mehr.

Für Ihre Anmeldung finden Sie rechts das benötigte Formular. Bitte füllen Sie es aus und lassen Sie es uns zusammen mit Ihrem Pass und/oder Ihrer ID-Karte zukommen. Falls Sie das Formular nicht öffnen können, kontaktieren Sie uns bitte.

Sie sollten uns immer über folgende Aenderungen auf dem Laufenden halten:

  • Adressänderung, Aenderung der Telefonnummer und/oder der e-mail Adresse
  • Wegzug aus Bosnien und Herzegowina
  • Zivilstandsänderungen
  • Erwerb oder Verlust einer anderen Staatsbürgerschaft
Militär

Schweizerbürger unter 42 Jahren (für Offiziere 52), müssen ihren militärischen Auslandurlaub vorweisen.