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Anmeldung und Adressänderung

Anmeldung bei einer Schweizer Vertretung


Schweizer Staatsangehörige, die ihren letzten Wohnsitz in der Schweiz hatten, müssen sich bei der zuständigen konsularischen Vertretung anmelden. Dies kann allerdings erst geschehen, wenn Sie sich bei der letzten Wohngemeinde in der Heimat abgemeldet haben. Sind Sie innerhalb Deutschlands umgezogen oder von einem anderen Land (ohne Schweiz) zugezogen, müssen Sie lediglich per Post oder E-Mail die Adressänderung melden (siehe unten).

Füllen Sie das Formular "Anmeldung bei einer Schweizerischen Vertretung" aus. Bitte vergessen Sie nicht, es unten rechts zu unterschreiben.


Zur Anmeldung müssen Sie folgende Dokumente einsenden:

  • Anmeldeformular
  • Ihren gültigen Schweizerpass oder gültige Identitätskarte, sowie diejenigen Ihrer Familienangehörigen
  • Heimatschein / Familienausweis / Personenstandsausweis

Bitte die Dokumente im ORIGINAL einsenden (keine Kopien!).

Wo muss ich das Anmeldeformular zusenden ?
Falls Sie keinen Pass oder keine Identitätskarte besitzen


Schweizer Staatsangehörige können sich nur bei einer Schweizerischen Vertretung anmelden, wenn sie einen gültigen Schweizer Pass oder eine gültige Schweizer Identitätskarte besitzen. Falls Sie keinen dieser Ausweise besitzen, muss die Vertretung je nach Sachlage einen Heimatschein, Familienausweis oder Personenstandsausweis bei Ihrer Heimatgemeinde einholen. Dieses Dokument enthält alle Ihre persönlichen Angaben wie z.B. Name und Familienstand. Senden Sie in diesem Fall folgende Unterlagen ein:

  • einen anderen offiziellen Ausweis (z.B. deutscher Pass, Personalausweis)

Beachten Sie, dass das Einholen des entsprechenden Dokuments ungefähr vier Wochen in Anspruch nimmt und gebührenpflichtig ist. Ihre Vertretung wird Sie vor Bestellung kontaktieren und Ihnen die Höhe der Gebühr mitteilen.

Wann erhalte ich meine Unterlagen zurück ?


Ihre Reiseausweise (Pässe und Identitätskarten) sowie ggf. Familien-/Personenstandsausweis erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen mit der Post wieder zurück. Falls Sie am Schalter vorsprechen, können Sie diese gleich wieder mitnehmen. Der Heimatschein bleibt in jedem Fall bei der Vertretung.

Adressänderung


Sie können Ihre neue Anschrift schriftlich, per Telefax oder am besten gleich online mitteilen.

Bitte wählen Sie dasjenige Bundesland aus, in dem Sie bisher gewohnt haben: