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Militärpflicht
VBS - Die Schweiz und Deutschland regeln die Wehrpflicht für Doppelbürger in einem bilateralen Abkommen
Am 1. Oktober 2011 tritt die Regelung der Wehrpflicht für Doppelbürger in Kraft. Das Abkommen klärt, in welchem Staat schweizerisch-deutsche Doppelbürger ihre Wehrpflicht zu erfüllen haben
Haben Sie Fragen betreffend Ihrem Militärdienst in der Schweiz?
Für die Beantwortung allfälliger Fragen im Zusammenhang mit der Wehrpflicht der Auslandschweizer wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an den Führungsstab der Armee:
Personelles der Armee (FGG 1), Sektion Rechtsanwendung / Vorgaben, Herr Pierre-Jean Dizerens, 3003 Bern, Tel. 031 324 32 56, Fax 031 324 14 92 oder E-Mail:
personelles.FSTA@vtg.admin.ch
Wer gibt mir mehr Informationen zum Thema Militärdienst in Deutschland?
Bitte informieren Sie sich bei der deutschen Bundeswehr.