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Zivilstand für in Norwegen lebende SchweizerInnen

Zivilstandsänderungen in Norwegen/Island erfolgt
Vorbereitung der Heirat/Partnerschaft in der Schweiz
Vorbereitung der Heirat/Partnerschaft in Norwegen/Island
Namensführung nach der Heirat
Weitere Informationen
Zivilstandsänderungen in Norwegen/Island erfolgt


Bitte  melden Sie dem Regionalen Konsularcenter folgende ämtliche Zivilstandsänderungen so rasch wie möglich:

  • Geburt
  • Heirat/Partnerschaft
  • Scheidung
  • Tod
  • Namensänderung

Um sicher zu sein, welche Dokumente Sie dem Regionalen Konsularcenter übermitteln müssen, informieren Sie sich bitte unten stehend bei „Zivilstandsänderungen in Norwegen erfolgt“ oder „Zivilstandsänderungen in Island erfolgt“. Die Dokumente werden in die Schweiz geschickt und ins Zivilstandsregister Ihrer Heimatgemeinde eingetragen. Bevor Sie neue Identifikationspapiere bestellen, warten Sie bitte auf die Bestätigung Ihrer Heimatgemeinde. Sie müssen mit einer Wartezeit von 1 bis 3 Monaten rechnen.

Bei allen Dokumenten muss es sich um neu ausgestellte Originale (nicht älter als 6 Monate) handeln.

Die Dokumente können bei folgenden Behörden beantragt werden:

In Norwegen
:
Skatteetaten (Steueramt)
Tel. 800 80 000 (vom Ausland: 0047 22 07 70 00)
E-mail:  skattost@skatteetaten.no 

In Island:
Þjóðskrá Íslands (Registers Iceland)
Borgartúni 21
150 Reykjavik
Tel. 00354 569 29 00
Fax 00354 569 29 49
E-Mail :  skra@skra.is
Website : http://www.fmr.is Registers Iceland  (is)

Bitte senden Sie ebenfalls das Familienbüchlein, falls Sie die Änderungen darin eingetragen haben möchten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an dieses Regionale Konsularcenter.

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nor.Par.0121.File.tmp/Zivilstand%20Norwegen_de.pdf Zivilstandsänderungen in Norwegen erfolgt (21 Kb, pdf)
http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nor.Par.0124.File.tmp/Zivilstand%20Island_de.pdf Zivilstandsänderungen in Island erfolgt (22 Kb, pdf)


Vorbereitung der Heirat/Partnerschaft in der Schweiz


Die Verlobten, Schweizer oder Ausländer, mit Wohnsitz in Norwegen oder Island, die in der Schweiz heiraten möchten, müssen ein "Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung"  bei dem Regionalen Konsularcenter in Stockholm einreichen.

Für die Vorbereitung einer registrierten Partnerschaft, in der Schweiz seit 1. Januar 2007 möglich, gelten die gleichen Bedingungen wie für eine Ehe.

Für weitere Auskünfte, bitte das Merkblatt "Heiratvorbereitung in der Schweiz" hier unten aufgeführt herunterladen.

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nor.Par.0120.File.tmp/Marriage%20preparation%20en.pdf Heiratsvorbereitung in der Schweiz (20 Kb, pdf)


Vorbereitung der Heirat/Partnerschaft in Norwegen/Island


Die norwegischen/isländischen Zivilstandsbehörden oder Vertretungen in der Schweiz geben grundsätzlich Auskünfte  über die Voraussetzungen für eine Trauung/Partnerschaft in Norwegen/Island.

Nach der Heirat bitte daran denken, die erforderlichen Dokumente diesem Regionalen Konsularcenter zu senden, damit die Eintragungen in den Zivilstandsregistern der Schweiz vorgenommen werden können. Zu diesem Zweck beachten Sie bitte das Kapitel „Zivilstandsänderungen in Norwegen/Island erfolgt“ hier unten stehend. Sind Sie Schweizer(in) mit Wohnsitz in der Schweiz, legen Sie Ihrem Dossier bitte eine Kopie Ihres Personenstandsausweises bei.

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nor.Par.0121.File.tmp/Zivilstand%20Norwegen_de.pdf Zivilstandsänderungen in Norwegen erfolgt (21 Kb, pdf)
http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nor.Par.0124.File.tmp/Zivilstand%20Island_de.pdf Zivilstandsänderungen in Island erfolgt (22 Kb, pdf)

 Norwegische Vertretungen in der Schweiz
 Isländische Vertretungen in der Schweiz


Namensführung nach der Heirat


Sind Sie Schweizer(in) und in der Schweiz wohnaft, kommt das schweizerische Namensrecht zur Anwendung. 

Sind Sie Schweizer(in) und in Norwegen/Island wohnaft, kommt das entsprechende Namensrecht Ihres Domizilstaates zur Anwendung. Besitzen Sie nur die schweizerische Staatsangehörigkeit, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Namen nach schweizerischem Recht zu wählen. Die nötigen Formulare sind bei diesem Regionalen Konsularcenter erhältlich. In der Schweiz wird allenfalls der zuständige Kanton entscheiden.

Bitte informieren Sie sich über die Wahlmöglichkeiten für den Familiennamen nach der Heirat „Namensführung nach der Heirat“, hier unten aufgeführt.

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nor.Par.0052.File.tmp/nommariage-e.pdf Namensführung nach der Heirat (65 Kb, pdf)