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Adressänderungen
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Folgende Angaben sind der Vertretung laufend mitzuteilen:
Änderung der Adresse, Telefonnummer oder E-mail
Wegzug aus Schweden, wenn immer möglich mit Angabe der neuen Adresse
Zivilstandsänderungen (Geburt, Heirat, Scheidung, Tod)
Erwerb/Verlust einer anderen Staatsangehörigkeit
Diese Vertretung wird anschliessend die Änderungen den zuständigen schweizerischen Behörden weiterleiten (Schweizer Revue, Stimmgemeinde, Schweizerische Ausgleichskasse Genf, Solidaritätsfonds, Heimatorte).
Werden diese Angaben nicht mitgeteilt, könnten unter Umständen nachteilige Folgen für Sie entstehen.
Hier können Sie uns Ihre Adressänderung online melden:
