Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

E-Mail
Bundesamt für Justiz

Sie befinden sich hier:

Zivilstand

Geburt - Heirat - Scheidung - Tod

Alle Zivilstandsdokumente müssen obligatorisch im Original eingereicht werden und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Mehr Informationen zum Zivilstandswesen unter Zivilstand