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Abstimmungen

Stimm- und Wahlrecht

Seit 1. Juli 1992 können Sie vom Ausland her am politischen Leben in der Schweiz (d.h. an Abstimmungen über eidgenössische Vorlagen sowie an den Nationalratswahlen) teilnehmen, ohne dewegen in die Schweiz reisen zu müssen.

Als Auslandschweizer oder Auslandschweizerin können Sie brieflich vom Ausland her Ihre politischen Rechte wahrnehmen, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben
  • mindestens 18 Jahre alt sind und
  • bei einer schweizerischen Vertretung registriert sind.

Sofern Sie die obgenannten Bedingungen erfüllen, können Sie sich entweder persönlich bei Ihrer Vertretung anmelden oder das nachstehende Formular abrufen und ausdrucken, es ausfüllen und per Post an die Vertretung senden.

Die von Ihnen bestimmte Stimmgemeinde wird Ihnen die Eintragung ins Stimmregister schriftlich bestätigen.

Weitere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt.

Nebst den offiziellen Erläuterungen der Bundeskanzlei (Abstimmungskalender, Aktuelle Fragen) informieren Sie auch die "Schweizer Revue“ sowie Swiss Info ausführlich über Wahlen und Abstimmungen.

Für weitere Fragen hilft Ihnen gerne unsere Botschaft.