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Stimmrecht

Stimm- und Wahlrecht der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Ab 1. Juli 1992 können Sie vom Ausland her am politischen Leben in der Schweiz (d.h. an Abstimmungen über eidgenössische Vorlagen sowie an den Nationalratswahlen) teilnehmen, ohne deswegen in die Schweiz reisen zu müssen.

Die allgemeinen Informationen sowie das Formular betreffend der Meldung als Stimmberechtige(r) Auslandschweizer(in), welches  Sie dieser Botschaft ausgefüllt und unterschrieben zustellen können, finden Sie hier.