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Reisehinweise Neuseeland
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Letzte Aktualisierung: 11.11.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Lage ist stabil.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Am 4. September 2010 und am 22. Februar 2011 haben Erdbeben in und um Christchurch schwere Schäden verursacht. Die Instandstellung der beschädigten Gebäude in der Innenstadt wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Innenstadt (Central Business District) bleibt möglicherweise bis Ende 2012 gesperrt.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.
Bei Besuchen von sogenannten "Marae" (Begegnungs- und Versammlungsstätten der Maori) wird empfohlen, sich vorher beim lokalen Touristenbüro über die einzuhaltenden Vorschriften zu informieren und das Verhalten den lokalen Gepflogenheiten anzupassen.
Neuseeland liegt in einem Erdbebengebiet. Auf der Nordinsel befinden sich einige Vulkane.
Ministry of Civil Defence and Emergency Management
GeoNet: earthquakes, volcanos, landslides, tsunamis
Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Wellington.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, sind die Einfuhrbestimmungen und -kontrollen unter anderem für organische Produkte (Lebensmittel, Pflanzen, Holz, etc.) sehr streng. Wer solche Güter mitbringt, aber auf der Zolldeklaration nicht aufführt, muss mit Bussen rechnen. Im Extremfall können selbst Haftstrafen verhängt werden. Informieren Sie sich vor der Abreise beim neuseeländischen Generalkonsulat in Genf über die genauen Vorschriften oder konsultieren Sie die Internetseite der neuseeländischen Zollverwaltung.
Neuseeländische Zollverwaltung
Notruf-Nummer: 111
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


