Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Sie befinden sich hier:

Geburt - Tod - Adoption

Was ist bei Geburten und Todesfällen zu beachten?
Eintragung einer Geburt in Brasilien ins Zivilstandsregister der Schweiz
Eintragung Tod
Adoption in Brasilien
FAQ - Fragen und Antworten
Was ist bei Geburten und Todesfällen zu beachten?

Geburten und Todesfälle werden den Schweizer Behörden nicht automatisch durch die brasilianischen Behörden gemeldet. Es ist deshalb unerlässlich, dass Sie als Auslandschweizer dafür besorgt sind, die Zivilstandsurkunden (Geburt, Todesfälle, Heiraten, Scheidungen usw.) dem zuständigen Generalkonsulat zukommen zu lassen.
Dieses überprüft die Dokumente und leitet sie an die Heimatgemeinde in der Schweiz zur Eintragung weiter. In der Regel ist diese Dienstleistung gratis.

Eintragung einer Geburt in Brasilien ins Zivilstandsregister der Schweiz

Nachfolgende Dokumente werden von Ihrem für Sie zuständigen Konsulat zur Einschreibung benötigt: 

Wenn die Eltern verheiratet sind und die Heirat nicht in der Schweiz registriert worden ist:

  • Um Ihren Sohn/Ihre Tochter beim Schweizerischen Zivilstandsamt eintragen zu können, müssen Sie zuerst Ihre Heirat registrieren lassen. Lesen Sie dazu bitte die Informationen im Kapitel „Heirat, Partenariat und Scheidung“ unter „Services für Schweizer in Brasilien“ auf dieser Webseite.

Wenn die Eltern verheiratet sind und die Heirat in der Schweiz registriert worden ist: 

  • 2ª via/Zweitkopie der Geburtsurkunde des Kindes (nicht älter als 6 Monate); 
  • Angabe der Adresse des nicht-schweizerischen Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes; 

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind: 

  • 1ª via/Zweitkopie der Geburtsurkunde des Kindes (nicht älter als 6 Monate); 
  • 2ª via/Zweitkopie der Geburtsurkunde des nicht-schweizerischen Elternteils (nicht älter als 6 Monate); 
  • Aktueller Zivilstandsausweis (Escritura Pública), ausgestellt durch ein Cartório de Notas, das Angaben zur Nationalität, Zivilstand und Wohnsitz des nicht-schweizerischen Elternteils enthält zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes (Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein); 
  • Falls der Zivilstand des nicht-schweizerischen Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht “ledig” ist, muss eine 2ª via/Zweitkopie der Heiratsurkunde mit Vermerk des Scheidungsurteils (nicht älter als 6 Monate) mitgeliefert werden oder aber die Todesurkunde des/r vorherigen Ehegatten/in; 
  • Falls der Schweizer Vater nicht mit der nicht-schweizerischen Mutter verheiratet ist und nicht in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater aufgeführt wird: offizielle Urkunde zur Anerkennung der Vaterschaft (Escritura Pública de paternidade); 
  • 2 Kopien des Passes (der Seiten mit den persönlichen Daten, der Passnummer und dem Foto) oder die Identitätskarte (R.G.) des nicht-schweizerischen Elternteils; 
  • Falls der Schweizer Elternteil nicht im für Ihn zuständigen Konsulat immatrikuliert ist: 2 Passkopien des Schweizer Elternteils (der Seiten mit den persönlichen Daten, der Passnummer und dem Foto) oder der Identitätskarte und Angabe der Adresse und Telefonnummer in der Schweiz während des Zeitpunkts der Geburt des Kindes.

Die Originalurkunden werden für die Eintragung der Daten beim Schweizer Zivilstandsamt benötigt. Falls Sie die Urkunden zurückerhalten möchten, müssen Sie dies Ihrem zuständigen Konsulat mitteilen (entweder am Schalter oder indem Sie ein frankiertes Rückantwortcouvert beilegen).

Wünschen Sie einen Reiseausweis (Pass oder Identitätskarte) für Ihre Tochter oder Ihren Sohn? Hierfür muss Ihr Kind in der entsprechenden Heimatgemeinde in der Schweiz registriert worden sein. Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung dieser Eintragung 2 bis 3 Monaten in Anspruch nehmen kann. Erst nach erfolgter Eintragung in der Schweiz, kann ein Pass und / oder Identitätskarte ausgestellt werden.

Eintragung Tod

Bitte beachten Sie, dass Todesfälle in Brasilien nicht automatisch von den brasilianischen Zivilstandsämtern den Schweizer Behörden mitgeteilt werden. Wir sind Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie uns die Urkunden von verstorbenen Schweizer Bürgern (Verwandte oder Freunde) zusenden.

1. Schritt
Besorgen Sie sich beim zuständigen Standesamt eine beglaubigte Sterbeurkunde des/der Verstorbenen und senden Sie diese an das Generalkonsulat, bei welcher der verstorbene Schweizer Bürger zuletzt angemeldet war.

2. Schritt
Die Vertretung leitet die Sterbeurkunde an die Heimatgemeinde in der Schweiz weiter und informiert bei Bedarf ebenfalls die Schweizerische Ausgleichskasse (AHV/IV) in Genf. Diese Stelle ist für die Auszahlung von Schweizer AHV/IV-Renten zuständig.

Bitte teilen Sie uns für Rückfragen auch Ihre oder die Adresse von Familienmitgliedern mit.

Adoption in Brasilien

Zur Registrierung der Adoption in der Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gerichtsurteil der Adoption; ausgestellt von einem Jugend- und Familiengericht (01 beglaubigte
    Kopie)
  • Geburtsurkunde mit dem Namen vor der Adoption (01 beglaubigte Kopie)
  • Geburtsurkunde mit dem Namen nach der Adoption (2a via Original – Ausstelldatum nicht älter als 6 Monate)
  • 02 Beglaubigte Kopien des Reisepasses oder Identitätskarte mit aktuellem Namen 

Wenn das Datum des Gerichtsurteils nicht im Adoptionsprozess erwähnt wurde, muss ein zusätzlich ein Dokument "mandado de registro" eingereicht werden.

FAQ - Fragen und Antworten
Haben Sie noch Fragen? Lesen Sie unsere FAQ's!