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Embajada de Suiza
Américo Vespucio Sur 100, piso 14
Santiago (Las Condes), Chile
Korrespondenzadresse
Casilla 3875
Santiago de Chile, Chile
Tel. +56 (0)2 263 42 11
Fax +56 (0)2 263 40 94
E-Mail  san.vertretung@eda.admin.ch

 

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Heirat

Falls Sie sich während eines Kurzaufenthaltes in Chile verheiraten, sollten Sie vor Ihrer Rückreise in die Schweiz mit folgenden Dokumenten auf dieser Botschaft vorsprechen, damit die Heirat im Familienregister Ihrer Heimatgemeinde eingetragen werden kann:

  • Ihren Schweizerpass
  • Heiratsurkunde (Certificado de matrimonio)
  • Heiratsakte (Fotokopie des Registereintrages, abgestempelt vom chilenischen „Registro Civil)
  • Geburtsurkunde Ihrer ausländischen PartnerIn (mit Elternangaben)

Falls Sie nach der Heirat mit dem ausländischen Ehepartner in der Schweiz wohnen werden, so benötigt dieser ein Visum zur Einreise in die Schweiz. Zu diesem Zwecke hat der Ausländer folgende Unterlagen vorzuweisen:

  • Ausländischer Pass
  • Strafregisterauszug ("certificado de antecedentes")
  • 3 Passfotos

Die Behandlung des Gesuchs dauert seitens der kantonalen Fremdenpolizei rund 3 Monate und die Abreise des ausländischen Partners in die Schweiz sollte erst nach Erhalt des entsprechenden Visums erfolgen.

Die Eintragung der Heirat in der Schweiz ist gratis.
Visakosten: ca. Pesos 4'000 (Portospesen)

Sie finden noch weitere Hinweise über die beiden obigen Themen beim Eidgenössischen Zivilstandsamt (EAZW) sowie beim Bundesamt für Migration (BFM).

Unsere Mitbürger, welche ihren definitiven Wohnsitz in Chile haben, können sich im Falle einer Heirat in der Schweiz oder in Chile mit allfälligen Fragen jederzeit telefonisch, per Fax oder per E-Mail an Frau Helen Kromidakis wenden.