Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Reise Checkliste

Sie befinden sich hier:

Reisehinweise Paraguay

Letzte Aktualisierung: 05.04.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung
Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden. Dennoch kann es zu politischen Demonstrationen und gelegentlichen Ausschreitungen kommen. Meiden Sie deshalb Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Departemente Alto Paraguay, Concepción, Amambay, San Pedro und Presidente Hayes: In diesen Departementen sind terroristische und kriminelle Gruppierungen aktiv. Bewaffnete Auseinandersetzungen können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Strassensperren und Kontrollen sind häufig. Lassen Sie grösste Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Lage.

Ciudad del Este: Wegen der hohen Kriminalitätsrate gilt Ciudad del Este (im Osten des Landes) als gefährlich. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalität nimmt zu und wird vermehrt von Gewalt begleitet (Auto- und andere Diebstähle, Sexualdelikte, Raubüberfälle etc.). Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor. Für das ganze Land werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen, Flugtickets etc. im Hotelsafe.
  • Tragen Sie den Pass stets auf sich, um sich ausweisen zu können; bewahren Sie jedoch eine Fotokopie davon an einem andern Ort auf.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
  • Frauen wird empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine unterwegs zu sein bzw. auszugehen.
  • Finanz- und Bankdelikte sind weit verbreitet (verschiedene Betrügereien im Immobilienbereich, oft durch fiktive Firmen, Veruntreuungen usw.). Geschäftsleuten, die über keine Vertrauenspersonen im Land verfügen, wird empfohlen, sich vor dem Abschluss von Verträgen mit der schweizerischen Botschaft in Asunción in Verbindung zu setzen.
Verkehr und Infrastruktur
Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Nach heftigen Unwettern (starke Regenfälle und Stürme) muss mit Überschwemmungen und Behinderungen, auf dem Land auch mit unpassierbaren Strassenabschnitten gerechnet werden. Wegen der erhöhten Unfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren). Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Gesundheit
Mit Ausnahme von Asunción ist die medizinische Betreuung nicht gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (z.B. USA oder Schweiz) behandelt.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.