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Reisehinweise Dominikanische Republik

Letzte Aktualisierung: 24.11.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als stabil bezeichnet werden.

Wegen der schwierigen Wirtschaftslage können jedoch Streiks und Demonstrationen vorkommen. Dabei sind Zusammenstösse mit den Ordnungskräften und gewaltsame Auseinandersetzungen möglich. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.



Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu: Taschendiebstähle, Raubüberfälle, Aufbrechen von Autos, Einbrüche in Privat- und Ferienhäuser. Wiederholt wurden Ausländer in ihren Häusern Opfer von Überfällen mit Todesfolge. Der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

Lassen Sie stets Vorsicht walten und beobachten Sie Ihre Umgebung, vor allem abends.

  • Einige Quartiere von Santo Domingo, Sosua und Boca Chica sind nachts besonders gefährlich. Informieren Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten.
  • Tragen Sie ausserhalb der bewachten Zonen keine Wertgegenstände (Uhren Schmuck etc.) auf sich. Deponieren Sie diese zusammen mit den Ausweispapieren im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Geben Sie keinerlei Informationen über sich selbst oder über Ihre Angehörigen (Adressen, Telefon- oder Bankkonto-Nummern etc.) an Unbekannte, z.B. angebliche Marktforscher. Es könnte sein, dass diese anschliessend bei Ihrer Familie vorgeben, dass Sie sich im Krankenhaus oder im Gefängnis befinden und Geld brauchen.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Verlassen Sie bei Dunkelheit abgelegene Hotels weder alleine noch zu Fuss.
  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise mit anerkannten Reisebüros.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
  • Stellen Sie Personal für Wohn- und Ferienhäuser aufgrund von Empfehlungen einer Vertrauensperson an.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption im privaten und im öffentlichen Sektor vorkommt. Grosse Vorsicht ist bei finanziellen Transaktionen geboten (z.B. Investitionen in Immobilien). Es wird empfohlen, einen vertrauenswürdigen Anwalt beizuziehen.


Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise schlecht, vor allem abseits der Hauptstrassen. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer und die häufige Missachtung der Verkehrsvorschriften bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Wegen der Unfallgefahr und des Diebstahlrisikos sind öffentliche Busse, Sammel- und Motorradtaxis nicht empfehlenswert. Für Überlandfahrten bieten die privaten Busgesellschaften bessere, relativ sichere Verbindungen. Nächtliche Überlandfahrten sind nicht empfehlenswert.

Fahrzeuglenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen.

Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freitzeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Eine einfache Klage bei der Polizei kann eine vorläufige Verhaftung des Beschuldigten zur Folge haben. Dies gilt zum Beispiel bei Gewaltdelikten gegen Frauen und bei Nichtbezahlung von Schulden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (5 bis 30 Jahre Gefängnis).
In einigen Gefängnissen sind die Haftbedingungen prekär: überfüllte Zellen, Gewalt unter den Häftlingen, schlechte oder gar ungenügende Ernährung, mangelhafte ärztliche Versorgung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unerlässlich.

Naturbedingte Risiken

Die Dominikanische Republik liegt in einem Erdbebengebiet.
Von Juni/Juli bis Oktober/November muss mit Hurrikanen gerechnet werden; beachten Sie die Wettervorhersagen.
  • Centro de Operaciones de Emergencias

  • Weltorganisation für Meteorologie (WMO)


  • Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Santo Domingo.

    Gesundheit

    Die medizinische Versorgung ist nicht überall gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten in Privatspitälern oder im Ausland (USA oder Europa) behandelt werden.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.



    Nützliche Adressen

    Notruf-Nummer allgemein: 911
    Touristenpolizei (POLITUR): 1 809 754 3070 (ganzes Land) und 809 221 8697 (Zentrale Santo Domingo)

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
    Schweizerische Vertretungen im Ausland

    Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
    Ausländische Vertretungen in der Schweiz



    Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.