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Reisehinweise Haiti

Letzte Aktualisierung: 12.07.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung

Von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Haiti wird abgeraten, einschliesslich individuelle humanitäre Reisen ohne lokale Verbindungspersonen.

Am 12. Januar 2010 hat ein schweres Erdbeben hunderttausende von Todesopfern und Verletzten gefordert und massive Schäden angerichtet. Am schwersten betroffen sind Port-au-Prince und Umgebung.

Der Wiederaufbau wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen, das tägliche Leben wird weiterhin erschwert bleiben.

Wie schon vor dem Erdbeben funktionieren die öffentlichen Institutionen unzureichend, und die Sicherheitslage bleibt prekär und unberechenbar. Die politischen und sozialen Spannungen sind hoch.

Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt, beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise und lassen grösste Vorsicht walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, denn diese können in gewaltsame Ausschreitungen ausarten.

Informieren Sie das Schweizerische regionale Konsularzentrum in Santo Domingo über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihm folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Haiti und in der Schweiz.
sdd.vertretung@eda.admin.ch

 



Kriminalität

Bewaffnete Überfälle, Auto- und andere Diebstähle sowie Einbrüche kommen in ländlichen Gebieten, in den Provinzstädten und in Port-au-Prince vor, sogar im Stadtteil Pétion-Ville, der bisher als sicher galt. Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor und sind oft von Gewalt begleitet; sie können sich auch gegen Ausländer richten. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt von einer ortskundigen Bezugsperson organisieren und halten Sie sich strikt an deren Ratschläge und Anweisungen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren Schmuck, teure Kameras etc) auf sich.
  • Reisen Sie wenn möglich in Gruppen und ausschliesslich tagsüber. Selbst in den Städten ist es nicht ratsam, alleine unterwegs zu sein.
  • Verzichten Sie auf Besuche der zahlreichen Bidonvilles.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
Verkehr und Infrastruktur

Die gesamte, schon vorher unzureichende Infrastruktur ist durch das Erbeben vom 12. Januar 2010 schwer beschädigt worden. Die Instandstellung wird mehrere Jahre dauern.

Das Strassennetz ist in den Städten und auf dem Land in einem desolaten Zustand. Die Fahrzeuge sind schlecht gewartet. Auch aus diesem Grunde wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die Wasser- und Energieversorgung sowie das Mobiltelefonnetz funktionieren nur beschränkt, das Festnetz ist zerstört.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Die Justiz- und Sicherheitsbehörden sind in vielen Fällen überfordert. Die Bevölkerung übt deshalb oft Lynchjustiz aus. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Gefängnisstrafen zwischen 3 und 25 Jahren (oder mehr) geahndet. Die Untersuchungshaft kann sich über Monate hinziehen. Die Haftbedingungen sind äusserst prekär: mangelhafte Ernährung und hygienische Verhältnisse etc.

Naturbedingte Risiken
Haiti liegt in einem Erdbebengebiet.
In der Zeit vom Juni bis November muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
  • Weltorganisation für Meteorologie (WMO)


  • Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Port-au-Prince.

    Gesundheit
    Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (USA oder Europa) behandelt.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

    Nützliche Adressen

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.