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Reisehinweise El Salvador

Letzte Aktualisierung: 19.03.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung

Bei Reisen nach El Salvador ist der persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Seit dem Ende des Bürgerkrieges im Jahre 1992 hat sich die politische Lage stabilisiert. Im Zuge der Entwaffnung der Guerilla und der teilweisen Demobilisierung der Armee sind jedoch viele Waffen in die Hände von kriminellen Banden gelangt. Das Land kämpft mit grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, und die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Bei den sporadischen Demonstrationen und Streiks muss mit Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und Ausschreitungen gerechnet werden. Meiden Sie deshalb Kundgebungen jeder Art.

Informieren Sie die Schweizerische Botschaft in Guatemala City über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihr folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in El Salvador und in der Schweiz.
Schweizerische Botschaft in Guatemala City
gua.vertretung@eda.admin.ch



Kriminalität

Bewaffnete kriminelle Banden treiben ihr Unwesen und Gewalttaten in Zusammenhang mit dem Drogenhandel nehmen zu. Gewaltverbrechen kommen im ganzen Land häufig und zu jeder Tageszeit vor: Diebstähle, Raubüberfälle, Vergewaltigungen, Entführungen zwecks Gelderpressung etc. In den öffentlichen Bussen sind oft Taschendiebe am Werk. Wiederholt sind in San Salvador Busse überfallen und Insassen umgebracht worden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich lokal bei Bekannten, Geschäftspartnern oder beim Sicherheitsbeauftragten des Hotels über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es in der Umgebung Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.
  • Meiden Sie abgelegene Strände. Frauen sollten besonders vorsichtig und wenn möglich in bekannter, vertrauenswürdiger Begleitung sein.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren. Beziehen Sie nur kleinere Beträge, da gerade Ausländer oft beobachtet werden.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe (Pass, Flugschein, Reiseschecks etc.); tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Ziehen Sie die Überlandbusse privater Gesellschaften den öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
  • Nehmen Sie Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Radiotaxis.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Lassen Sie sich bei Ausflügen und Wanderungen in abgelegenen Gebieten von einem ortskundigen lokalen Reiseführer begleiten und vergewissern Sie sich, dass dieser die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt hat.
  • Achten Sie darauf, dass Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unterwegs sind.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist sehr hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.
Verkehr und Infrastruktur
Während der Regenzeit (Mai bis Oktober) können einzelne Strassenabschnitte wegen Erdrutsch und Überschwemmungen zeitweise unpassierbar sein. Die Nebenstrassen sind oft in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer und schlecht gewartete Fahrzeuge bilden ein zusätzliches Risiko. Wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.
Für Velofahrer ist das Unfall- und Überfallrisiko besonders hoch. Von Fahrradtouren wird generell abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Ausländer ist die Teilnahme an politischen Aktivitäten verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen von 1 bis 25 Jahren geahndet. 
Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität und Schutzgeldzahlungen unter den Häftlingen etc.

Naturbedingte Risiken

El Salvador zählt einige aktive Vulkane und wird immer wieder von Erdbeben heimgesucht.
Von Mai bis Oktober/November muss mit starken Regenfällen und Hurrikanen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle, Absperrungen um aktive Vulkane.
Servicio National de Estudios Territoriales
Protección Civil El Salvador
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.



Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist ungenügend, abgesehen von wenigen Privatkliniken in der Hauptstadt.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 911

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.