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Europarat
Die Schweiz hatte vom 18.11.2009 bis 11.05.2010 den Vorsitz im Ministerkomitee, dem Exekutivorgan des Europarates, inne.
Der in Strassburg ansässige Europarat wurde 1949 gegründet. Er zählt heute 47 Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz. Der Europarat fördert Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Von den über 200 Übereinkommen des Europarats hat die Schweiz bisher rund die Hälfte ratifiziert. Die Konventionen bilden die Grundlage für Gesetzesänderungen und
-harmonisierungen in den Mitgliedländern. Eines der wichtigsten Übereinkommen ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie ermöglicht Einzelpersonen, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Beschwerde einzulegen.
Neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verfügt der Europarat über folgende Organe:
- das Ministerkomitee, bestehend aus den Aussenministern der 47 Mitgliedstaaten
- die Parlamentarische Versammlung, deren Mitglieder von den nationalen Parlamenten bestimmt werden
- den Kongress der Gemeinden und Regionen, der sich aus Vertretern der Gemeinden und Regionen der Mitgliedländer zusammensetzt
- die Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen, welche sich aus Delegierten jener Organisationen zusammensetzt, die den Akkreditierungskriterien des Europarates entsprechen
Die Schweiz ist in der Parlamentarischen Versammlung mit 6 Parlamentariern und ihren Stellvertretern präsent, beim Kongress der Gemeinden und Regionen mit 6 Gemeinde- und Städtevertretern sowie 6 Kantonsvertretern. Zudem stellt sie, wie jedes Land, einen Richter am Menschenrechtsgerichtshof. Die Ständige Vertretung der Schweiz beim Europarat pflegt Kontakte, beobachtet die Vorgänge in Strassburg und erstattet regelmässig Bericht über die aktuellen Entwicklungen.
