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Internationales Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeitnehmer und ihren Familienangehörigen (ICRMW)
Das Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeitnehmer, wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) am 18.12.1990 verabschiedet.
Das Übereinkommen
- legt die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen unabhängig von ihrem Migrationsstatus fest
- legt die Rechte von Migranten und ihren Familienangehörigen fest
- bekräftigt bürgerliche und politische Rechte unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Wanderarbeitnehmern (etwa das Recht auf Unterrichtung der konsularischen Behörden bei einer Festnahme, Bestimmungen über Verstösse gegen die Migrationsgesetzgebung, Verbot von kollektiven Ausweisungen)
- definiert die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Wanderarbeitnehmer (Recht auf ein Mindestmass an medizinischer Versorgung; Grundrecht auf Zugang zu Bildung für Kinder von Wanderarbeitnehmern)
Ein Ausschuss überwacht die Umsetzung. Die Vertragsstaaten haben regelmässig Bericht zu erstatten. Zudem können sie die Kompetenz des Ausschusses anerkennen, Staaten- oder Individualbeschwerden zu beurteilen.
Gegenwärtig zählt das Übereinkommen 37 Vertragsstaaten. Die Schweiz hat das Übereinkommen bisher nicht ratifiziert.
