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Diplomatischer und Konsularischer Schutz

Die Schweiz als Heimatstaat gewährt ihren Staatsangehörigen im Ausland konsularischen und diplomatischen Schutz.

Beim konsularischen Schutz unterstützt der Heimatstaat seine Staatsangehörigen dabei, ihre Rechte gemäss der Rechtsordnung des Aufenthaltsstaates wahrzunehmen. Der Heimatstaat handelt dabei im Namen und auf Rechnung seiner Staatsangehörigen.

Beim diplomatischen Schutz setzt sich der Heimatstaat für seine Staatsangehörigen ein, wenn sie infolge einer Verletzung des Völkerrechts durch den Aufenthaltsstaat Schaden erleiden. In diesem Fall handelt der Heimatstaat im eigenen Namen, weil er selbst als Geschädigter gilt.