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Internationale Justiz
Zur Wahrung des Völkerrechts und der Menschenrechte hat die internationale Gemeinschaft auf universeller und auf regionaler Ebene mehrere Instanzen geschaffen. Die Schweiz unterstützt diese Anstrengungen und engagiert sich mit Überzeugung für eine gerechtere und stabile Weltordnung. Dazu tragen die internationalen Gerichte entscheidend bei.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist ein Hauptorgan der Vereinten Nationen (UNO) und nimmt in der Rechtsprechung eine zentrale Rolle ein. Er gründet auf der Vorrangstellung des Rechts und leistet einen wichtigen Beitrag zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten. Seine Urteile und seine Rechtsgutachten machen ihn zu einem Eckpfeiler der internationalen Rechtsordnung. Die steigende Zahl der Rechtsfälle und Rechtsfragen, die ihm vorgelegt werden, ist Ausdruck des Vertrauens der internationalen Gemeinschaft in den IGH.
Die Schweiz erachtet den IGH als unersetzlich. Sie anerkennt seine Zuständigkeit seit jeher und fordert alle Staaten auf, dies ebenfalls zu tun. Sie sollen ihre Streitigkeiten vor das Gericht tragen und friedlich beilegen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Gericht des Europarats. Er wacht über die Einhaltung der Verpflichtungen, welche die Vertragsparteien in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) eingegangen sind. Der Gerichtshof wurde zu einer weltweiten Referenz und stellt ein Modell für andere regionale Gerichtshöfe dar.
Die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert. Damit können natürliche und juristische Personen beim Gerichtshof eine Beschwerde gegen die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention oder deren Protokolle einreichen.
Die Vereinten Nationen haben im weiteren 7 Ausschüsse eingesetzt, welche die Einhaltung der wichtigsten Menschenrechtskonventionen überwachen. Obwohl es sich hier nicht um eigentliche Gerichte handelt, erfüllen sie eine zentrale Rolle. Die Schweiz unterstützt die Bestrebungen, ihre Wirksamkeit zu steigern.
Die Einsetzung internationaler Tribunale hat tief greifende Veränderungen für die internationale Strafgerichtsbarkeit bewirkt. Die Strafgerichte haben den Auftrag, Einzelpersonen zu verfolgen, die ein schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.
Die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) ist von historischer Tragweite. Er wurde durch das Römer Statut von 1998 begründet, das am 01.07.2002 in Kraft trat. Die internationale Gemeinschaft verfügt damit über eine ständige und universelle Gerichtsbehörde. Sie ist zuständig für die Beurteilung der schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren und das Gewissen der Menschheit zutiefst erschüttern:
- Völkermord
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Kriegsverbrechen
Der Internationale Strafgerichtshof kommt zum Einsatz, wenn die zuständigen nationalen Behörden nicht in der Lage oder willens sind, diese Verbrechen selber zu verfolgen. Eine Person kann sich einer Strafverfolgung auf Grund ihres Amtes oder der Immunitäten nicht entziehen. Dies gilt selbst für Staatschefs oder Regierungsvertreter. Die Schweiz unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof und erachtet seine Errichtung als wesentlichen Fortschritt im Kampf gegen die Straflosigkeit und für die Weiterverbreitung und Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte.
Seit den 1990er Jahren hat die internationale Staatengemeinschaft bereits folgende Kriegsverbrechertribunale eingesetzt:
- Internationaler Gerichtshof für Ex-Jugoslawien (1993)
- Internationaler Gerichtshof für Ruanda (1994)
- Spezialgerichtshof für Sierra Leone
- Ausserordentliche Kammern in den Gerichten Kambodschas zur Verfolgung der Verbrechen der Roten Khmer (2004)
