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Schutz der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Terrorismusbekämpfung
Bei der Terrorismusbekämpfung setzt die Schweiz international 2 Schwerpunkte:
- Zusammenarbeit mit anderen Staaten und gegenseitige Unterstützung bei der Terrorismusbekämpfung
- Verteidigung der grundlegenden Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts unter allen Umständen
Im Vordergrund steht für die Schweiz das Verbot von Folter sowie der Zugang zur Gerichtsbarkeit und zu einem fairen Verfahren für alle Personen, die im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten inhaftiert sind. Diese Politik entspricht sowohl der Überzeugung der Schweiz als auch ihren internationalen Verpflichtungen.
Die Schweiz beteiligt sich an den Bemühungen internationaler Organisationen bei der Bekämpfung des Terrorismus, insbesondere der Vereinten Nationen und des Europarats. Unter Mitwirkung der Schweiz hat letzterer die "Leitlinien über Menschenrechte und den Kampf gegen den Terrorismus" (2002) ausgearbeitet. Dieses Instrument übernimmt die Grundsätze der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ist ein gutes Beispiel für das diesbezüglich geltende Recht.
Der UNO-Sicherheitsrat hat seit 1999 gestützt auf Resolution 1267 (und verschiedene Folgeresolutionen) den UNO-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus verschiedene Pflichten auferlegt. Hierzu gehören gezielte Finanzsanktionen, Reisebeschränkungen sowie ein Waffenembargo gegen natürliche und juristische Personen, die einer Verbindung mit Al-Qaida oder den Taliban verdächtigt werden. Gegenwärtig stehen etwa 500 natürliche und juristische Personen auf der Liste dieses Sanktionsregimes. Die Schweiz setzt diese Sanktionen seit dem 3. Oktober 2000 um.
Für die Streichung von der Sanktionsliste gab es bisher kein hinreichend faires Verfahren. Insbesondere fehlte für die Betroffenen ein Mechanismus, um ihre Aufnahme in die Liste von einer unabhängigen und unparteiischen Instanz überprüfen zu lassen. Die Schweiz hatte von Beginn weg auf dieses Manko hingewiesen und im Sommer 2005 zusammen mit einer Koalition gleich gesinnter Staaten eine Initiative zur Verbesserung des Sanktionsverfahrens lanciert, um eine bessere Berücksichtigung der Rechte der Betroffenen zu erwirken. Im Sommer 2008 unterbreitete sie dem UNO-Sicherheitsrat einen konkreten Vorschlag für die Errichtung einer unabhängigen Überprüfungsinstanz. Auch hatten zwischenzeitlich verschiedene nationale und regionale Gerichte und Parlamente den mangelnden Rechtsschutz kritisiert.
Der UNO-Sicherheitsrat hat nun auf eine Forderung der Schweiz und anderer gleich gesinnter Staaten (Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Finnland, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen und Schweden) für ein faireres Verfahren reagiert. In einer am 17. Dezember 2009 verabschiedeten Resolution hat er beschlossen, das Amt einer Ombudsperson zu schaffen, an welche sich Personen wenden können, die von den Anti-Terror-Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates betroffen sind. Gemäss der neuen Resolution haben Personen, die in die Liste des Sanktionsregimes gegen Al-Qaida und die Taliban aufgenommen werden, das Recht, über die Gründe der gegen sie gerichteten Sanktionen informiert zu werden und ein Gesuch um Streichung von der Liste an die Ombudsperson zu stellen. Die Ombudsperson untersucht den Fall in unabhängiger und unparteiischer Weise und unterbreitet dem Sanktionskomitee des UNO-Sicherheitsrates die Gründe, die für oder gegen eine Streichung von der Sanktionenliste sprechen. Die Resolution schreibt weiter vor, dass der UNO-Generalsekretär eine herausragende Person mit hohem moralischem Charakter, Unparteilichkeit und Integrität als Ombudsperson zu ernennen hat.
Die Schweiz begrüsst diese Verbesserung des bisherigen Verfahrens. Dadurch wird den Rechten des Einzelnen auf internationaler Ebene Rechnung getragen und die Legitimität des Sanktionssystems der UNO verstärkt. Die Schweiz wird die Umsetzung der neuen Resolution aufmerksam verfolgen.
