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Reisehinweise Ägypten

gültig am:  
Publiziert am: 12.04.2013

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.



Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Medizinische Versorgung
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Ägypten durchläuft einen tief greifenden politischen Umbruch. Seit 2011 kommt es vor allem in den grossen Städten immer wieder zu Demonstrationen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften, die Verletzte und Todesopfer fordern. Die Lage beruhigt sich zeitweise, es bestehen aber weiterhin politische Spannungen. Grosse soziale Probleme, wie die hohe Arbeitslosigkeit, sind ungelöst.
Weitere Demonstrationen und auch Streiks sind wahrscheinlich, vor allem in Kairo und den grösseren Städten. Als Folge von lokalen Unruhen können sich Verkehrsbehinderungen ergeben oder kurzfristige Programmänderungen notwendig werden.

Zusätzliches Spannungspotenzial bieten die komplizierten Verhältnisse im Nahen Osten. So führen zum Beispiel die Ereignisse im Gazastreifen und in Syrien immer wieder zu Strassenprotesten. Zudem können sich auch latente Spannungen zwischen Muslimen und koptischen Christen in Gewaltakten äussern.

Seit Oktober 2004 wurden in Kairo und in verschiedenen Feriendestinationen mehrere Anschläge verübt, bei denen Touristen starben oder verletzt wurden. Am 1. Januar 2011 forderte ein Anschlag auf eine Kirche in Alexandria zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Das Risiko weiterer Terroranschläge bleibt im ganzen Land bestehen. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders in den Grossstädten, auf Märkten und bei touristischen Sehenswürdigkeiten. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.

Informieren Sie sich in den Medien über die aktuelle Lage im Land und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art und treten Sie generell mit Zurückhaltung auf.



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan: Im September 2008 wurde eine Touristengruppe im Gilf el-Kebir entführt. Im Grenzgebiet zum Sudan sind Banditen und Schmuggler aktiv. Das Entführungsrisiko ist hoch. Von Reisen ins Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gilf el-Kebir und Gabal Uwainat, wird abgeraten.

Sinai: Die Badeorte an der Küste der Sinai-Halbinsel (z.B. Sharm-el-Sheik oder Dahab) können besucht werden. Seit Anfang 2012 ist es jedoch auf Ausflügen in die Umgebung der Badeorte zu Entführungen von Touristen durch Beduinen gekommen. Die Beduinen versuchen dadurch, die Regierung zur Freilassung inhaftierter Familienangehörige zu erpressen. Die Touristen sind nach kurzer Zeit wieder heil freigelassen worden. Unternehmen Sie Ausflüge ab den Badeorten nur mit geführten Touren.
Auf der Sinai-Halbinsel sind in den vergangenen Jahren mehrere Anschläge verübt worden. Auch wurden illegale Waffen entdeckt. Das Risiko weiterer Entführungen und Anschläge kann auf der ganzen Sinai-Halbinsel nicht ausgeschlossen werden.
Die Sicherheitslage im Norden und Inneren der Sinai-Halbinsel und im Grenzgebiet zum Gazastreifen ist instabil.
 Seit Sommer 2012 nehmen die Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und bewaffneten Banden zu. Die Ereignisse im Gazastreifen können sich ebenfalls auf die Sicherheitslage im Grenzgebiet auswirken. Von Reisen in den Norden und Individualreisen ins Innere des Sinai wird deshalb abgeraten. Meiden Sie das Grenzgebiet zum Gazastreifen grossräumig.
Vorsicht ist zudem im Grenzgebiet zwischen Ägypten/Israel und Jordanien (nördlicher Zipfel des Golf von Aqaba) geboten.
Im September 2011 kam es dort zu Schusswechseln, bei denen Grenzwächter getötet wurden.

Minenfelder: Es gibt in mehreren Landesteilen noch immer unzureichend markierte Minenfelder, besonders in folgenden Gebieten: Sinaï, nicht entwickelte Küstenbereiche entlang des Roten Meeres, Wüste westlich von El Alamein, südliche und westliche Grenzgebiete zum Sudan und zu Libyen (Gilf Kebir, Uweinat). Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder bei der Bevölkerung und lassen Sie grösste Vorsicht walten.



Kriminalität

Wegen der sozialen und wirtschaftlichen Probleme nimmt die Kriminalität zu. Die Gefahr von Gewaltverbrechen gegen Ausländer ist relativ gering. Frauen wird jedoch zu Vorsicht und Zurückhaltung geraten, denn Meldungen über Sexualdelikte nehmen zu.

Seien Sie nachts und in den Grossstädten besonders vorsichtig und erkundigen Sie sich bei Geschäftspartnern, bei der lokalen Reiseleitung oder im Hotel ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.



Verkehr und Infrastruktur

Obwohl der Zustand der Strassen verhältnismässig gut ist, ist der Strassenverkehr gefährlich. Insbesondere auf langen Überlandstrecken sowie auf der Autobahn zwischen Kairo und Alexandria kommt es infolge Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit und Missachtung der Verkehrsregeln oft zu tödlichen Unfällen. Nach Möglichkeit sollten lange Überlandfahrten in Minibussen oder Taxis vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf bestimmten Strecken wird der Privatverkehr von Ausländern systematisch von Polizeieskorten begleitet. Insbesondere auf den Strecken entlang des Nils nach und durch Mittel- bis Oberägypten ist die Reise im Fahrzeugverband vorgeschrieben.

Das Eisenbahnnetz ist veraltet und die Schieneninfrastruktur  teilweise in schlechtem Zustand. Im Jahr 2012 ist es  deshalb zu mehreren  Eisenbahnunglücken gekommen.

Tauchunfälle sind relativ häufig. Es ist ratsam, sich an behördlich kontrollierte Tauchschulen zu halten.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.



Besondere rechtliche Bestimmungen
Beschimpfungen gegen den Staat oder die Religion können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken, Antennenanlagen usw.) zu fotografieren. Das aussereheliche Zusammenleben (Ausländer/in mit Ägypter/in) ist verboten. Gleichgeschlechtliche Kontakte wurden in letzter Zeit deutlich strenger verfolgt. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit äusserster Härte bestraft (Haftstrafen ab zehn Jahren bis hin zur Todesstrafe). Die Haftbedingungen entsprechen in keiner Weise schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Ägypten ist ein vorwiegend muslimisches Land. Verhalten und Kleidung sind insbesondere beim Verlassen von Hotelanlagen den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Achten Sie besonders im Umfeld von Moscheen auf bedeckende Kleidung und verzichten Sie vor allem freitags während der Gebetszeit auf die Besichtigungen von Moscheen.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Ägypter/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den ägyptischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Broschüre "Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern - Konflikte erkennen und ihnen vorbeugen" vermittelt sachdienliche Informationen. Sie kann bezogen werden beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung, Dorigny, 1015 Lausanne.
  • Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung
  • Naturbedingte Risiken
    Ägypten liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Kairo.

    Medizinische Versorgung

    Ausserhalb von Kairo, Alexandria und den bekannten Touristenorten ist die medizinische Versorgung unzureichend. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
    Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.



    Besondere Hinweise
    Touren in gewisse Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung des ägyptischen Innenministeriums und mit lokalen Führern unternommen werden. Die ägyptische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.

    Nützliche Adressen

    Notrufnummer der Touristenpolizei: 126

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
    Schweizerische Vertretungen im Ausland 
    Helpline EDA

    Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
    Ausländische Vertretungen in der Schweiz



    Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.